Beschluss des Regierungsrates
über die Geschäftsverteilung unter den Direktionen
(Änderung)
(vom 18. September 2002)
Der Regierungsrat beschliesst:
I. Der Beschluss des Regierungsrates über die Geschäftsverteilung unter den Direktionen vom 30. Dezember 1980 wird wie folgt geändert:
Volkswirtschaftsdirektion
§ 7. In den Geschäftskreis der Volkswirtschaftsdirektion fallen insbesondere:
Ziffern 1–19 unverändert;
20. Gefahrgutbeauftragtenwesen.
II. Zuständige kantonale Amtsstelle für den Vollzug der Gefahrgutbeauftragtenverordnung des Bundes vom 15. Juni 2001 ist das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA).
III. Dispositiv I und II treten am 1. Oktober 2002 in Kraft.
IV. Veröffentlichung in der Gesetzessammlung.
Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: Der Staatsschreiber:
Buschor Husi