Beschluss des Regierungsrates
über die Geschäftsverteilung unter den Direktionen
(Änderung)

(vom 18. September 2002)

Der Regierungsrat beschliesst:

I. Der Beschluss des Regierungsrates über die Geschäftsverteilung unter den Direktionen vom 30. Dezember 1980 wird wie folgt geändert:

Volkswirtschaftsdirektion
§ 7. In den Geschäftskreis der Volkswirtschaftsdirektion fallen insbesondere:

Ziffern 1–19 unverändert;

20. Gefahrgutbeauftragtenwesen.

II. Zuständige kantonale Amtsstelle für den Vollzug der Gefahrgutbeauftragtenverordnung des Bundes vom 15. Juni 2001 ist das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA).

III. Dispositiv I und II treten am 1. Oktober 2002 in Kraft.

IV. Veröffentlichung in der Gesetzessammlung.

Im Namen des Regierungsrates

Der Präsident: Der Staatsschreiber:
Buschor Husi