Personalverordnung
der Universität Zürich
(Änderung)

(vom 30. Oktober 2000)

Der Universitätsrat beschliesst:

I. Die Personalverordnung der Universität Zürich vom 5. November 1999 wird wie folgt geändert:

Professorinnen und Professoren im Arbeitsverhältnis
§ 22. Die Professorinnen und Professoren werden entsprechend den folgenden Lohnklassen eingereiht:

Ziffern 1–3 unverändert;

4. SNF-Förderungsprofessorinnen und -professoren: Klasse 24.

Nebenamtliche Professorinnen und Professoren
§ 24. Nebenamtliche ordentliche und ausserordentliche Professorinnen und Professoren gehören zum Lehrkörper gemäss Universitätsordnung. Sie haben Sitz und Stimme in der Fakultätsversammlung.

Abs. 2 unverändert.

Für ihre Lehrtätigkeit erhalten sie eine Entschädigung, die vom Universitätsrat festgelegt wird. Die Entschädigung ist bei der Versicherungskasse für das Staatspersonal nicht versichert.

Klinische Dozentinnen und Dozenten
§ 26 a. Die Entschädigung für die Lehrtätigkeit von klinischen Dozentinnen und Dozenten regelt der Universitätsrat.

II. Diese Änderung tritt, vorbehältlich der Genehmigung durch den Regierungsrat, auf den 1. Januar 2001 in Kraft.

III. Veröffentlichung in der Gesetzessammlung.

Im Namen des Universitätsrates

Der Präsident: Der Aktuar:
Buschor Schmid



Vom Regierungsrat genehmigt am 15. November 2000.