Gebührenordnung
für die Benützung von Räumen
der Pädagogischen Hochschule

(vom 29. November 2002)

Die Schulleitung beschliesst:

I. Gebühren


Dritte PH-nahe Institutionen
Semester- Einzel- Semester- Einzel-
pauschale veranstaltungen pauschale veranstaltungen
höchstens Zusatz- bis 4 Zusatz- höchstens Zusatz- bis 4 Zusatz-
2 Stunden stunde Stunden stunde 2 Stunden stunde Stunden stunde
Turnhallen Pfauen Erwachsene 450 150 200 50 360 120 160 40
Turnhallen Pfauen Kinder/
Turnhallen Pfauen Jugendliche 225 75 100 25 180 60 80 20
Aula 600 150 360 90 480 120 290 75
Hörsaal 600 150 360 90 480 120 290 75
Lichthof/Aufenthaltsraum 500 125 320 80 400 100 260 65
Schulungsraum 240 60 120 30 190 50 95 25
Sitzungsraum 240 60 120 30 190 50 95 25
IT-Räume 1600 400 600 150 1280 320 480 120
Fotolabor/Töpferei 1200 300 400 100 960 240 320 80
Hinweise
1. In diesen Gebühren sind die Kosten für Beleuchtung, Heizung und normale Reinigung eingeschlossen. Die Arbeitszeiten des PH-Personals für besondere Dienstleistungen und ausserordentliche Reinigungen werden den Veranstalterinnen und Veranstaltern zusätzlich gemäss den Stundenlohnansätzen des Betriebspersonals in Rechnung gestellt.
2. Auf begründetes Gesuch hin kann die Verwaltungsdirektion in Ausnahmefällen die Gebühren reduzieren oder erlassen.


II. Inkraftsetzung

Dieses Reglement tritt auf den 1. Januar 2003 in Kraft.

Im Namen der Schulleitung

Der Rektor:
Furrer