Beschluss des Regierungsrates
über die Durchführung des Einspracheverfahrens
bei Steuererlass
(vom 26. Mai 1982) FN1

Der Regierungsrat beschliesst:

I. Das kantonale Steueramt kann gegen Entscheide der Gemeindebehörden über Steuererlass innert 20 Tagen nach Zustellung Einsprache erheben, sofern die erlassenen Staats- und Gemeindesteuern mit Einschluss der Feuerwehrersatzabgabe Fr. 1000 für ein Steuerjahr übersteigen.

II. Dieser Beschluss ersetzt den Beschluss des Regierungsrates vom 18. August 1976 und tritt auf 1. Januar 1983 in Kraft.

III. Veröffentlichtung in der Gesetzessammlung.

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FN1 OS 48, 466.