Beschluss des Kantonsrates
über die Festsetzung des Steuerfusses
für die Jahre 1991 bis 1993
(vom 17.Dezember 1990) FN1

Der Kantonsrat,

nach Einsichtnahme in einen Antrag des Regierungsrates,

beschliesst:

I. Der Steuerfuss für die Jahre 1991 bis 1993 wird auf 108 Steuerfussprozente festgesetzt.

II. Veröffentlichung in der Gesetzessammlung.

III. Mitteilung an den Regierungsrat zum Vollzug.

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FN1 OS 51, 391.