Beschluss des Kantonsrates
über die Leistung eines Beitrages an die Stadt Zürich
zur Abgeltung zentralörtlicher Polizeiaufgaben
(insbesondere Kriminalpolizei)

(vom 13. März 1995) FN1

Der Kantonsrat beschliesst:

I. Für die teilweise Abgeltung zentralörtlicher Polizeiaufgaben, insbesondere auf dem Gebiet der Kriminalpolizei, leistet der Staat der Stadt Zürich ab 1. Januar 1996 einen jährlichen Beitrag von 47,5 Millionen Franken. Der Beitrag wird jeweils im ersten Quartal des Fälligkeitsjahres überwiesen.

II. Der Ausgleich der Teuerung erfolgt jeweils für das nächste Kalenderjahr, wenn sich der Landesindex der Konsumentenpreise seit dem 1. Januar 1996 oder seit der letzten Anpassung um mindestens 3 Prozentpunkte erhöht hat. Massgebend ist der Indexstand Ende Mai.

III. Der Beschluss ist befristet bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung des Lasten- und Finanzausgleichs, längstens aber bis 31. Dezember 2000.

IV. Dieser Beschluss unterliegt der Volksabstimmung.

V. Veröffentlichung im Amtsblatt und in der Gesetzessammlung.

VI. Mitteilung an den Regierungsrat zum Vollzug.

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FN1 OS 53, 242.