Verordnung
über die Gebühren der Lateinkurse

(vom 11. Dezember 1996) FN1

Der Regierungsrat beschliesst:

§ 1. Für die Belegung der Lateinischen Elementarkurse an der Philosophischen Fakultät I und der Lateinkurse an der Theologischen Fakultät werden Kursgebühren erhoben, die sich nach den durchschnittlich anfallenden Kosten richten.

§ 2. Die Kursgebühr beträgt pro Semester Fr. 310.

Auf Gesuch hin kann das Rektorat in Ausnahmefällen die Kursgebühr reduzieren oder erlassen.

§ 3. Das Rektorat regelt den Vollzug.

§ 4. Diese Verordnung tritt auf das Sommersemester 1997 in Kraft.

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FN1 OS 54, 14.