Beschluss des Kantonsrates
über die teilweise Aufhebung der Kantonsratsbeschlüsse über die Ausrichtung von Teuerungszulagen an das Staatspersonal vom 3. Dezember 1984 sowie über die Ausrichtung von Kinderzulagen
an das Staatspersonal vom 10. November 1958

(vom 22. März 1999)

Der Kantonsrat,

nach Einsichtnahme in einen Antrag des Regierungsrates,

beschliesst:

I. Auf den 1. Juli 1999 wird der Beschluss des Kantonsrats über die Ausrichtung von Teuerungszulagen an das Staatspersonal vom 3. Dezember 1984 mit Ausnahme von Ziffer IV aufgehoben.

II. Auf den 1. Juli 1999 wird der Beschluss des Kantonsrats über die Ausrichtung von Kinderzulagen an das Staatspersonal vom 10. November 1958 mit Ausnahme von Ziffer V aufgehoben.

III. Veröffentlichung in der Gesetzessammlung.

Im Namen des Kantonsrates

Der Präsident: Der Sekretär:
Prof. Kurt Schellenberg Thomas Dähler