Sonderabfallentsorgung
(Gebührenfestsetzung)

(vom 19. Mai 1999)

Der Regierungsrat beschliesst:

I. Gestützt auf § 4 Abs. 4 der Sonderabfallabgabeverordnung wird die jährliche Abgabe der Gemeinden ab 1. Januar 2000 auf Fr. 4.70 je Einwohnerin und Einwohner festgesetzt.

II. Veröffentlichung in der Gesetzessammlung.

Im Namen des Regierungsrates

Der Präsident: Der Staatsschreiber:
Honegger Husi