Delegationsverordnung
(Änderung)

(vom 14. Juli 1999)

Der Regierungsrat beschliesst:

I. Die Delegationsverordnung vom 9. Dezember 1998 wird wie folgt geändert:

Direktion der Justiz und des Innern
§ 1. Erstinstanzlich entscheiden

lit. a unverändert.

b) das Amt für Gemeinden und berufliche Vorsorge über c) das Amt für Justizvollzug beim Vollzug von Strafen und Massnahmen, bei der Durchführung der Untersuchungs- und Sicherheitshaft sowie bei der Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft. Vorbehalten bleiben die durch Gesetz oder Verordnung dem Richter oder Untersuchungsbeamten zugewiesenen Entscheidkompetenzen.

II. Diese Änderung tritt am 1. August 1999 in Kraft.

Im Namen des Regierungsrates

Die Präsidentin: Der Staatsschreiber:
Diener Husi