Verordnung
über das Rekursverfahren vor dem Regierungsrat
(Änderung)

(vom 25. August 1999)

Der Regierungsrat beschliesst:

I. Die Verordnung über das Rekursverfahren vor dem Regierungsrat vom 5. November 1997 wird wie folgt geändert:

Geltungsbereich
§ 1. Abs. 1 bis 3 unverändert.

Entscheide des Regierungsrates über Rekurse gegen Rekursentscheide der Statthalter betreffend Verkehrsanordnungen in den Städten Zürich und Winterthur werden durch den Rechtsdienst der Staatskanzlei vorbereitet.


II. Die Änderung tritt am 1. Oktober 1999 in Kraft.

III. Veröffentlichung in der Gesetzessammlung.

Im Namen des Regierungsrates

Die Vizepräsidentin: Der Staatsschreiber:
Fuhrer Husi