Verordnung
über die Studiengebühren
an der Zürcher Fachhochschule

(vom 15. September 1999)

Der Regierungsrat beschliesst:

§ 1. Die Studiengebühren an den staatlichen Hochschulen der Zürcher Fachhochschule werden wie folgt festgesetzt:

a) Immatrikulationsgebühr:Fr. 25
b) Semestergebühr:Fr. 500
c) Gebühr für die Schlussdiplomprüfung:Fr. 200

§ 2. Für besondere Kurse und Veranstaltungen, die nicht zum Auftrag der Hochschule gehören, wird eine Gebühr von Fr. 50 pro Semesterlektion erhoben.

§ 3. Diese Verordnung tritt auf das Wintersemester 1999/2000 in Kraft.

Für die Hochschule für Gestaltung und Kunst werden die Gebühren ab Frühlingssemester 2000 erhoben.

Im Namen des Regierungsrates

Die Präsidentin: Der Staatsschreiber:
Diener Husi