Verordnung
über die Besteuerung von Einkünften
von Holdinggesellschaften, für die eine Entlastung von ausländischen Quellensteuern beansprucht wird

(vom 2. Dezember 1998) FN1


Der Regierungsrat,

gestützt auf § 265 Steuergesetz vom 8. Juni 1997 FN2,

beschliesst:

§ 1. Einkünfte von Holdinggesellschaften gemäss § 73 Steuergesetz FN2, für die eine Entlastung von ausländischen Quellensteuern beansprucht wird und für die das Doppelbesteuerungsabkommen die ordentliche Besteuerung in der Schweiz voraussetzt, unterliegen der ordentlichen Besteuerung.

§ 2. Die Verordnung tritt am 1. Januar 1999 in Kraft und gilt für Geschäftsjahre, welche im Kalenderjahr 1999 enden.


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FN1 OS 54, 905.
FN2 631.1.