Frühere LS-Nr. 414.313

Verordnung
über die Studiengebühren
an der Zürcher Fachhochschule

(vom 15. September 1999) FN1

Der Regierungsrat beschliesst:

§ 1. FN2 Die Studiengebühren an den staatlichen Hochschulen der Zürcher Fachhochschule werden wie folgt festgesetzt:

a) Gebühr für die AufnahmeprüfungFr. 100
b) ImmatrikulationsgebührFr. 25
c) SemestergebührFr. 500
d) Gebühr für die SchlussdiplomprüfungFr. 200

Für angebrochene Semester wird die ganze Semestergebühr erhoben.

§ 2. Für besondere Kurse und Veranstaltungen, die nicht zum Auftrag der Hochschule gehören, wird eine Gebühr von Fr. 50 pro Semesterlektion erhoben.

§ 3. Diese Verordnung tritt auf das Wintersemester 1999/2000 in Kraft.

Für die Hochschule für Gestaltung und Kunst werden die Gebühren ab Frühlingssemester 2000 erhoben.


FN1 OS 55, 469.
FN2 Fassung gemäss RRB vom 13. September 2000 (OS 56, 304). In Kraft seit Beginn des Wintersemesters 2000/2001.