Beschluss des Kantonsrates
über die Festsetzung des Steuerfusses
für die Jahre 2000 bis 2002

(vom 8. Februar 2000) FN1

Der Kantonsrat,

nach Einsichtnahme in einen Antrag des Regierungsrates vom 15. September 1999 und das Schreiben des Regierungsrates an den Kantonsrat vom 19. Januar 2000 zum Steuerfuss für die Jahre 2000 bis 2002,

beschliesst:

I. Der Steuerfuss für die Jahre 2000 bis 2002 wird auf 105% der einfachen Staatssteuer festgelegt.

II. Veröffentlichung in der Gesetzessammlung.

III. Mitteilung an den Regierungsrat zum Vollzug.

FN1 OS 56, 75.