Volksschulverordnung
(Änderung)
(vom 19. Juli 2000)
Der Regierungsrat beschliesst:
I. Die Volksschulverordnung vom 31. März 1900 wird wie folgt geändert:
§ 3. Abs. 1 wird aufgehoben.
Abs. 2 und 3 unverändert.
§ 10. Abs. 1 wird aufgehoben.
Abs. 2 bis 4 unverändert.
II. Diese Änderung tritt am 1. Oktober 2000 in Kraft.
III. Veröffentlichung in der Gesetzessammlung.
Im Namen des Regierungsrates
Die Präsidentin: Der Staatsschreiber:
Fuhrer Husi