Volksschulverordnung
(Änderung)

(vom 19. Juli 2000)

Der Regierungsrat beschliesst:

I. Die Volksschulverordnung vom 31. März 1900 wird wie folgt geändert:
§ 3. Abs. 1 wird aufgehoben.

Abs. 2 und 3 unverändert.

§ 10. Abs. 1 wird aufgehoben.

Abs. 2 bis 4 unverändert.

II. Diese Änderung tritt am 1. Oktober 2000 in Kraft.

III. Veröffentlichung in der Gesetzessammlung.

Im Namen des Regierungsrates
Die Präsidentin: Der Staatsschreiber:
Fuhrer Husi