Verordnung
über den Studiengang und die Organisation
der Management Weiterbildung an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich

(vom 25. September 2000)

Der Universitätsrat beschliesst:

Trägerschaft
§ 1. Die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Zürich ist Trägerin der Management Weiterbildung der Universität Zürich. Den erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen der Management Weiterbildung wird der Titel «Executive MBA der Universität Zürich» verliehen.

Zielsetzung
§ 2. Die Management Weiterbildung ist eine berufsbegleitende universitäre Weiterbildung zur Gesamtführung von Unternehmen.

Sie verbindet akademische Lehre und Forschung mit unternehmerischer Praxis.

In ihren Kursen orientiert sie sich an folgenden Zielen:

1. Wissenserweiterung, d. h. die Vermittlung von neuen Kenntnissen zur Gesamtführung von Unternehmen,

2. Wissensvertiefung, d. h. die Analyse des neuen Wissens aus der Sicht der praktischen Anwendung,

3. Wissensverwertung, d. h. die Behandlung von aktuellen Problemstellungen der Führungskräfte auf dem Gebiete des Managements.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer
§ 3. Die Management Weiterbildung richtet sich generell an Führungskräfte, die sich für ihre aktuelle oder künftige Tätigkeit profunde Kenntnisse in der Gesamtführung von Unternehmen erarbeiten wollen.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verfügen über einen Hochschulabschluss oder ausnahmsweise über eine äquivalente Ausbildung. Zudem werden gute wirtschaftliche Grundkenntnisse und eine mehrjährige Erfahrung in der Managementpraxis vorausgesetzt.

Pro Studiengang werden durchschnittlich maximal 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zugelassen.

Organisation
a) Fakultät
§ 4. Die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät übt die Aufsicht über die Management Weiterbildung aus.

Auf Antrag des Leitenden Ausschusses ernennt sie die Präsidentin oder den Präsidenten und die Mitglieder des Leitenden Ausschusses und wählt die Direktorin oder den Direktor der Management Weiterbildung.

Sie genehmigt das Lehrkonzept und verleiht den Titel «Executive MBA der Universität Zürich».

b) Leitender Ausschuss
§ 5. Der Leitende Ausschuss besteht aus acht bis zwölf Mitgliedern.

In der Regel sind mindestens die Hälfte der Mitglieder ordentliche oder ausserordentliche Professorinnen oder Professoren der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich. Hinzu kommt mindestens ein Mitglied aus dem Kreis der ehemaligen Absolventinnen und Absolventen. Die übrigen Mitglieder sind Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik.

Die Mitglieder werden auf vier Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig.

Der Leitende Ausschuss ist für alle Bereiche zuständig, soweit diese nicht in die Zuständigkeit anderer Organe fallen.

Er hat insbesondere folgende Aufgaben:

1. Planung und Entwicklung von Lehrkonzepten,

2. Entscheid über das Lehrprogramm und über die zuzulassenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer,

3. Regelung der Qualitätssicherung, insbesondere durch die Festlegung von Zulassungsprinzipien, von Evaluationskriterien und von zu erreichenden Prüfungsleistungen bzw. Anrechnungspunkten,

4. Genehmigung des Budgets, der Kursgelder, der Dozentenhonorare und der Jahresrechnung sowie Bewilligung von Ausgaben ausserhalb des Budgets,

5. Entscheid über die Entgegennahme von Geldern aus der Wirtschaft,

6. Vorschläge an die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät für die Bestellung der Mitglieder des Leitenden Ausschusses und dessen Präsidium und zur Wahl des Direktors oder der Direktorin,

7. Antrag an die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät zur Verleihung des «Executive MBA der Universität Zürich»,

8. Entscheid über die Erteilung von Zertifikaten,

9. Erstellung eines jährlichen Rechenschaftsberichtes.

c) Direktorin oder Direktor
§ 6. Die Direktorin oder der Direktor der Management Weiterbildung ist Mitglied der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich.

Sie oder er ist verantwortlich für die operationelle Führung. Zusammen mit der Präsidentin oder dem Präsidenten des Leitenden Ausschusses vertritt sie oder er die Management Weiterbildung nach aussen.

Der Direktorin oder dem Direktor kommen insbesondere folgende Verantwortlichkeiten zu:

1. Pflege des Kontaktes mit den gegenwärtigen und künftigen Dozentinnen und Dozenten und Erteilung der erforderlichen Lehraufträge,

2. Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Dozentinnen und Dozenten,

3. Anstellung und Führung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Management Weiterbildung,

4. Antrag an den Leitenden Ausschuss über die zuzulassenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer,

5. Marktforschung und Ausarbeitung von Vorschlägen für Lehrprogramme und Lehrkonzepte und zur Qualitätssicherung,

6. Organisation und Führung der Zwischen- und Schlussprüfungen bzw. des Anrechnungspunktesystems,

7. Betreuung und Benotung der Abschlussarbeiten,

8. Antragstellung an den Leitenden Ausschuss auf die Erteilung von Zertifikaten und zuhanden der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät auf die Verleihung des Titels «Executive MBA der Universität Zürich»,

9. Erstellung des Budgets und der Rechnungen pro Jahr und Programm,

10. Evaluation der Kurstätigkeit,

11. Pflege des Kontaktes zu den Ehemaligen der Management Weiterbildung und der internationalen Kontakte auf dem Gebiete des Executive MBA.

Lehrkörper
§ 7. Der Lehrkörper besteht aus Dozentinnen und Dozenten der Universität Zürich sowie aus beigezogenen Referentinnen und Referenten, die als Dozentinnen und Dozenten an anderen Universitäten und Hochschulen oder die in der Praxis tätig sind.

Der Lehrkörper wird für seine Tätigkeit separat entschädigt.

Für die Dozentinnen und Dozenten der Universität Zürich besteht keine Verpflichtung zur Mitwirkung an der Management Weiterbildung. Ihre Mitwirkung wird nicht an ihre Lehrverpflichtung angerechnet.

Studiengang
a) Programm
§ 8. Das Programm beginnt jeweils im Herbst, umfasst 70 bis 90 Kurstage und dauert in der Regel zwei Jahre. Es besteht aus einem Kernprogramm und aus einem Diplomprogramm.

Das Kernprogramm vermittelt die für die folgenden Kurse erforderlichen Kenntnisse und vertieft die Theorien, Konzepte und Methoden zu den verschiedenen Funktionsbereichen des Unternehmens.

Das Diplomprogramm zielt auf die fachübergreifende Bearbeitung von umfassenden Problemen der Unternehmensführung. Teile davon können an einer ausländischen Universität durchgeführt werden.

Das Programm ist periodisch hinsichtlich seiner inhaltlichen Ausrichtung, der internationalen Perspektive und der didaktisch-methodischen Umsetzung zu überprüfen.

b) Zwischenprüfung
§ 9. Zur Kontrolle des Lernerfolges wird am Schluss des Kernprogrammes eine Zwischenprüfung in Form einer schriftlichen Einzelprüfung durchgeführt.

Die Prüfungsleistung wird mit den Noten 1 bis 6 bewertet. Halbe Noten sind zulässig. Noten unter 4 sind ungenügend. Die Prüfung kann einmal wiederholt werden.

c) Zertifikat
§ 10. Der erfolgreiche Abschluss des Kernprogrammes wird mit einem Zertifikat bestätigt. Dazu müssen die Zwischenprüfung bestanden und mindestens 90% der Kurstage absolviert werden.

Das Zertifikat ist Bedingung für den Eintritt in das Diplomprogramm.

d) Abschlussarbeit
§ 11. Am Schluss des Diplomprogrammes haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Gruppen eine Abschlussarbeit zu verfassen.

Die eingereichte Abschlussarbeit wird entweder angenommen oder, falls sie ungenügend ist, zur einmaligen Verbesserung zurückgewiesen.

Eine angenommene Abschlussarbeit wird mit der Note 4, 5 oder 6 bewertet. Die einzelnen Mitglieder der Gruppe erhalten die gleiche Note.

e) Schlussprüfungen
§ 12. Die Schlussprüfungen bilden den Abschluss des Diplomprogrammes.

Sie bestehen aus einer mündlichen und einer schriftlichen Einzelprüfung.

Die schriftliche Einzelprüfung am Schluss des Diplomprogrammes kann durch ein System von Anrechnungspunkten ersetzt oder ergänzt werden. Dieses erstreckt sich auf die Kurse des Diplomprogrammes.

Examinatorinnen oder Examinatoren bei der mündlichen Prüfung sind sowohl eine Dozentin oder ein Dozent als auch eine Praktikerin oder ein Praktiker.

Die Prüfungsleistungen werden mit den Noten 1 bis 6 bewertet. Halbe Noten sind zulässig. Noten unter 4 sind ungenügend. Ungenügende Leistungen können einmal wiederholt werden.

Titel «Executive MBA Universität Zürich»
§ 13. Der Titel eines «Executive MBA der Universität Zürich» wird verliehen, wenn mindestens 90% der vorgeschriebenen Kurse besucht worden sind, alle Prüfungen bestanden sind und die Abschlussarbeit angenommen worden ist.

Aus den Einzelnoten der Abschlussarbeit und der Schlussprüfungen wird eine Schlussnote berechnet. Dabei werden die mündliche Prüfung, die schriftliche Prüfung und die Abschlussarbeit je einfach gewertet.

Die Schlussnote bestimmt das Prädikat wie folgt:

ab 5,5 summa cum laude (vorzüglich),

5 bis unter 5,5 magna cum laude (sehr gut),

4,5 bis unter 5 cum laude (gut),

4 bis unter 4,5 rite (genügend).

Rechtsmittel
§ 14. Gegen Entscheide über die Notengebung kann Einsprache an die Direktorin oder den Direktor erhoben werden. Sie oder er entscheidet unter Beizug des Leitenden Ausschusses.

Ein Rekurs an die Rekurskommission der Universität Zürich ist erst im Anschluss an den Einspracheentscheid möglich.

Finanzen
§ 15. Die Management Weiterbildung ist kostendeckend durchzuführen.

Das Kursgeld für das gesamte Programm beträgt zwischen 55 000 und 70 000 Franken.

Im Kursgeld sind die Prüfungsgebühren eingeschlossen.

Die Rechnungsführung richtet sich nach dem Finanzreglement der Universität Zürich.

Schluss- und Übergangsbestimmungen
§ 16. Die vorliegende Verordnung tritt auf den 1. Oktober 2000 in Kraft und gilt für alle Kurse der Management Weiterbildung, die nach diesem Datum ausgeschrieben werden.

Für Kurse, die vor dem 1. Oktober 2000 ausgeschrieben worden sind, ist das Organisations- und Studienreglement vom 17. Dezember 1993 bis spätestens 21. März 2002 anwendbar und tritt anschliessend vollumfänglich ausser Kraft.

Absolventinnen und Absolventen mit einem Zertifikat früherer Kurse können wie folgt zum neuen Programm der Management Weiterbildung zugelassen werden:

1. Absolventen und Absolventinnen mit einem Zertifikat des 7. bis 14. Zyklus ohne Zwischenprüfung zum Diplomprogramm,

2. Absolventen und Absolventinnen mit einem Zertifikat des 1. bis 6. Zyklus nach Bestehen der Zwischenprüfung zum Diplomprogramm.

Im Namen des Universitätsrates

Der Präsident: Der Aktuar:
Buschor Schmid