Gebührenordnung
für das Zentrum für Zahn-, Mund-
und Kieferheilkunde
(Änderung)
(vom 24. August 2001)
Der Universitätsrat beschliesst:
I. Die Gebührenordnung für das Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde vom 28. September 1994 wird wie folgt geändert:
§ 2. Die zu bezahlenden Gebühren werden wie folgt berechnet:
lit. a und b unverändert.
c) Für die besondere Berücksichtigung der Unterrichtsbedürfnisse für Studierende sowie für Arbeiten von Assistierenden, an denen ein wissenschaftliches Interesse besteht, werden auf die effektiv geleistete Arbeit (Taxpunkt 3 Taxpunktwert) die für die Patienten verrechenbaren Anteile wie folgt festgelegt:
- auf den zahnärztlichen Leistungen der Assistierenden von wissenschaftlichem Interesse 75% verrechenbarer Anteil,
- auf den zahnärztlichen Leistungen der Studierenden 25% verrechenbarer Anteil.
lit. d–f unverändert.
§ 6. Bei Behandlungen durch Assistierende, die vor dem 1. Oktober 2001 begonnen wurden, beträgt der verrechenbare Anteil im Sinne von § 2 lit. c 50%.
II. Diese Änderung tritt am 1. Oktober 2001 in Kraft.
III. Veröffentlichung in der Gesetzessammlung.
Im Namen des Universitätsrates
Der Präsident: Die Aktuarin:
Buschor Furrer