Gebührenordnung
für das Zentrum für Zahn-, Mund-
und Kieferheilkunde
(Änderung)

(vom 24. August 2001)

Der Universitätsrat beschliesst:

I. Die Gebührenordnung für das Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde vom 28. September 1994 wird wie folgt geändert:

§ 2. Die zu bezahlenden Gebühren werden wie folgt berechnet:

lit. a und b unverändert.

c) Für die besondere Berücksichtigung der Unterrichtsbedürfnisse für Studierende sowie für Arbeiten von Assistierenden, an denen ein wissenschaftliches Interesse besteht, werden auf die effektiv geleistete Arbeit (Taxpunkt 3 Taxpunktwert) die für die Patienten verrechenbaren Anteile wie folgt festgelegt: lit. d–f unverändert.

§ 6. Bei Behandlungen durch Assistierende, die vor dem 1. Oktober 2001 begonnen wurden, beträgt der verrechenbare Anteil im Sinne von § 2 lit. c 50%.

II. Diese Änderung tritt am 1. Oktober 2001 in Kraft.

III. Veröffentlichung in der Gesetzessammlung.

Im Namen des Universitätsrates

Der Präsident: Die Aktuarin:
Buschor Furrer