Die Gebühren werden für jede erwachsene Person
und für jedes Dokument erhoben. |
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Fremdenpolizeiliche Gebühren sind zusätzlich
geschuldet. | |
1. Anmeldung zur Niederlassung, einschliesslich Bestätigung, Schriftenaufbewahrung und -rückgabe sowie Adresswechsel in der Gemeinde |
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2. Anmeldung zum Aufenthalt, einschliesslich
Bestätigung, Schriftenaufbewahrung und -rückgabe |
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Wiederholung der Anmeldung gemäss § 34 Gemeindegesetz
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3. Auszüge aus dem Einwohnerregister |
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4. Aufforderung zur Abgabe, Erneuerung oder Vorweisung von Schriften oder zur Anmeldung oder Meldung eines Adresswechsels |
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5. Auskünfte aus dem Einwohnerregister gemäss Datenschutzgesetz: | |
– voraussetzungslose Auskünfte (§ 9 Abs. 1 DSG) |
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– Auskunft, wenn berechtigtes Interesse vorausgesetzt wird (§ 9 Abs. 2 DSG)
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– Auskunft, wenn besonders schützenwertes Interesse vorausgesetzt wird (§ 9 Abs. 4 DSG)
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