Gebührenordnung
für das Zentrum für Zahn-, Mund-
und Kieferheilkunde
(Änderung)
(vom 8. Juli 2002)
Der Universitätsrat beschliesst:
I. Die Gebührenordnung für das Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde vom 28. September 1994 wird wie folgt geändert:
§ 1. Abs. 1 und 2 unverändert.
Es gilt folgende Taxpunktregelung:
Ziffern 1 - 12 unverändert.
Ziffern 13.1 - 13.11 werden aufgehoben.
§ 2. Die zu bezahlenden Gebühren werden wie folgt berechnet:
a) Die Bewertung der zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen wird nach den UV/MV/IV-Taxpunkten vorgenommen. Der Taxpunktwert entspricht dem jeweils für Behandlungen von UV/MV/IV- Patienten gültigen Ansatz (ab 1. April 1994: Fr. 3.10).
lit. b–f unverändert.
Abs. 2 unverändert.
II. Diese Änderung tritt am 1. August 2002 in Kraft.
Im Namen des Universitätsrates
Der Präsident: Der Aktuar:
Buschor Straessle