Gebührenordnung
für das Zentrum für Zahn-, Mund-
und Kieferheilkunde
(Änderung)

(vom 8. Juli 2002)


Der Universitätsrat beschliesst:


I. Die Gebührenordnung für das Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde vom 28. September 1994 wird wie folgt geändert:

§ 1. Abs. 1 und 2 unverändert.

Es gilt folgende Taxpunktregelung:

Ziffern 1 - 12 unverändert.

Ziffern 13.1 - 13.11 werden aufgehoben.

§ 2. Die zu bezahlenden Gebühren werden wie folgt berechnet:

a) Die Bewertung der zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen wird nach den UV/MV/IV-Taxpunkten vorgenommen. Der Taxpunktwert entspricht dem jeweils für Behandlungen von UV/MV/IV- Patienten gültigen Ansatz (ab 1. April 1994: Fr. 3.10).

lit. b–f unverändert.

Abs. 2 unverändert.

II. Diese Änderung tritt am 1. August 2002 in Kraft.

Im Namen des Universitätsrates

Der Präsident: Der Aktuar:
Buschor Straessle