Verordnung
über die Pauschalierung von Staatsbeiträgen
im Gesundheitswesen
(Änderung)
(vom 23. Oktober 2002)
Der Regierungsrat beschliesst:
I. Die Verordnung über die Pauschalierung von Staatsbeiträgen im Gesundheitswesen vom 18. März 1998 wird wie folgt geändert:
Schlussbestimmung
§ 11. Satz 1 unverändert. Sie gilt für die Beitragsjahre 1998 bis 2005.
II. Diese Änderung tritt am 1. Januar 2003 in Kraft.
III. Veröffentlichung in der Gesetzessammlung.
Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: Der Staatsschreiber:
Buschor Husi