Verordnung
über die Pauschalierung von Staatsbeiträgen
im Gesundheitswesen
(Änderung)

(vom 23. Oktober 2002)

Der Regierungsrat beschliesst:

I. Die Verordnung über die Pauschalierung von Staatsbeiträgen im Gesundheitswesen vom 18. März 1998 wird wie folgt geändert:

Schlussbestimmung
§ 11. Satz 1 unverändert. Sie gilt für die Beitragsjahre 1998 bis 2005.


II. Diese Änderung tritt am 1. Januar 2003 in Kraft.

III. Veröffentlichung in der Gesetzessammlung.

Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: Der Staatsschreiber:
Buschor Husi