Beschluss des Kantonsrates
über die Festsetzung des Steuerfusses
für die Jahre 2003 bis 2005

(vom 17. Dezember 2002)

Der Kantonsrat,

nach Einsichtnahme in den Antrag des Regierungsrates vom 11. September 2002 und den Antrag der Finanzkommission vom 21. November 2002,

beschliesst:


I. Der Steuerfuss für die Jahre 2003 bis 2005 wird auf 100% der einfachen Staatssteuer festgelegt.

II. Veröffentlichung in der Gesetzessammlung.

III. Mitteilung an den Regierungsrat zum Vollzug.

Im Namen des Kantonsrates

Der Präsident: Der Sekretär:
Thomas Dähler Hans Peter Frei