Verfügung der Finanzdirektion
über Fristen zur Einreichung von Steuererklärungen
(Aufhebung)
(vom 19. August 2002)
Die Finanzdirektion verfügt:
I. Die Verfügung der Finanzdirektion über Fristen zur Einreichung von Steuererklärungen vom 3. November 1967 wird aufgehoben.
II. Veröffentlichung in der Gesetzessammlung.
Finanzdirektion
Huber