Verfügung der Finanzdirektion
über Fristen zur Einreichung von Steuererklärungen
(Aufhebung)

(vom 19. August 2002)

Die Finanzdirektion verfügt:

I. Die Verfügung der Finanzdirektion über Fristen zur Einreichung von Steuererklärungen vom 3. November 1967 wird aufgehoben.

II. Veröffentlichung in der Gesetzessammlung.

Finanzdirektion
Huber