Fahrplanverordnung
(Änderung)

(vom 5. Mai 1999)

Der Regierungsrat beschliesst:

I. Die Fahrplanverordnung vom 15. Oktober 1997 wird wie folgt geändert:

Vertretung des Kantons
§ 20. Im Fahrplanverfahren für den Fernverkehr vertritt der Verkehrsverbund den Kanton.

Kantonale Fahrplankonferenz
§ 22. Zur Bereinigung der Änderungsbegehren gemäss § 21 bildet der Verkehrsverbund eine kantonale Fahrplankonferenz.

Die kantonale Fahrplankonferenz steht unter dem Vorsitz einer Vertreterin oder eines Vertreters des Verkehrsverbundes. Die regionalen Verkehrskonferenzen können je eine Vertretung stellen. Die Konferenz kann durch weitere Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter ergänzt werden.

II. Diese Änderung tritt am 1. Juni 1999 in Kraft.

III. Veröffentlichung in der Gesetzessammlung.

Im Namen des Regierungsrates

Der Präsident: Der Staatsschreiber:
Honegger Husi