Finanzkontrollgesetz
(Inkraftsetzung)
(vom 14. März 2001)
Der Regierungsrat beschliesst:
I. Das Finanzkontrollgesetz vom 30. Oktober 2000 wird auf den 1. Juli 2001 in Kraft gesetzt.
II. Die Verrechnung der Leistungen gemäss § 10 erfolgt erst ab 1. Januar 2002; bis dahin werden die Leistungen gemäss bisheriger Praxis der Finanzkontrolle verrechnet.
III. Veröffentlichung in der Gesetzessammlung.
Im Namen des Regierungsrates
Die Präsidentin: Der Staatsschreiber:
Fuhrer Husi