Finanzkontrollgesetz
(Inkraftsetzung)

(vom 14. März 2001)

Der Regierungsrat beschliesst:

I. Das Finanzkontrollgesetz vom 30. Oktober 2000 wird auf den 1. Juli 2001 in Kraft gesetzt.

II. Die Verrechnung der Leistungen gemäss § 10 erfolgt erst ab 1. Januar 2002; bis dahin werden die Leistungen gemäss bisheriger Praxis der Finanzkontrolle verrechnet.

III. Veröffentlichung in der Gesetzessammlung.

Im Namen des Regierungsrates

Die Präsidentin: Der Staatsschreiber:
Fuhrer Husi