Reglement
über die Diplomprüfung für das höhere Lehramt
in den philologisch-historischen Fächern
an der Universität Zürich
(Änderung)

(vom 15. August 2000)

Der Bildungsrat beschliesst:

I. Das Reglement über die Diplomprüfung für das höhere Lehramt in den philologisch-historischen Fächern an der Universität Zürich vom 27. Februar 1996 wird wie folgt geändert:

§ 12. Über die Anerkennung von Lehrveranstaltungen (vgl. § 11.2), Fachdidaktikkursen und Praktika (vgl. § 11.3 und 11.4), die an einer anderen Universität belegt worden sind, entscheidet die Abteilung Höheres Lehramt. Gegen den Entscheid kann innert 30 Tagen bei der Diplomkommission rekurriert werden.

§ 18. Die Gebühr für die didaktisch-praktische Prüfung in Haupt- und Nebenfach oder in zwei Hauptfächern beträgt Fr. 300, in einem Zusatzfach oder bei Wiederholung eines Prüfungsteils Fr. 150. Die Gebühren für die Ergänzungsprüfungen betragen zwischen Fr. 20 und Fr. 40. Sie werden von der Fakultät festgesetzt und dem Kandidaten mitgeteilt.

In den §§ 20, 22 und 23 wird der Ausdruck «Erziehungsdirektion» durch den Ausdruck «Bildungsdirektion» und in den §§ 21 und 22 wird der Ausdruck «Erziehungsrat» durch den Ausdruck «Bildungsrat» ersetzt.

II. Diese Änderung tritt sofort in Kraft.

III. Veröffentlichung des Reglements und dieser Änderung in der Gesetzessammlung.

Im Namen des Bildungsrates

Der Präsident: Der Sekretär:
Buschor Hassler