Reglement
über die Diplomprüfung für das höhere Lehramt
in den mathematisch-naturwissenschaftlichen
Fächern an der Universität Zürich
(Änderung)

(vom 15. August 2000)

Der Bildungsrat beschliesst:

I. Das Reglement über die Diplomprüfung für das höhere Lehramt in den mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächern an der Universität Zürich vom 27. Februar 1996 wird wie folgt geändert:

§ 6. Über die Anerkennung von Lehrveranstaltungen (vgl. § 5.2), Fachdidaktikkursen und Praktika (vgl. § 5.3 und 5.4), die an einer anderen Universität belegt worden sind, entscheidet die Abteilung Höheres Lehramt. Gegen den Entscheid kann innert 30 Tagen bei der Diplomkommission rekurriert werden.

§ 12. Die Gebühr für die didaktisch-praktische Prüfung beträgt Fr. 300, für eine zeitlich später abgelegte Prüfung in einem Zusatzfach oder bei Wiederholung eines Prüfungsteils Fr. 150. Die Gebühren für die Ergänzungsprüfungen betragen zwischen Fr. 20 und Fr. 40. Sie werden von der Fakultät festgesetzt und dem Bewerber mitgeteilt.

In den §§ 15 und 16 wird der Ausdruck «Erziehungsrat» durch den Ausdruck «Bildungsrat» ersetzt.

II. Diese Änderung tritt sofort in Kraft.

III. Veröffentlichung in der Gesetzessammlung.

Im Namen des Bildungsrates

Der Präsident: Der Sekretär:
Buschor Hassler