Beschluss des Regierungsrates
über die Einteilung der Stadt Winterthur
in Betreibungskreise und Friedensrichterkreise
(Änderung)

(vom 27. November 2002)

Der Regierungsrat beschliesst:

I. Dispositiv II des Beschlusses des Regierungsrates über die Einteilung der Stadt Winterthur in Betreibungs- und Friedensrichterkreise vom 1. Dezember 1921 sowie im Titel der Ausdruck «und Friedensrichterkreise» werden aufgehoben.

II. Veröffentlichung in der Gesetzessammlung.

Im Namen des Regierungsrates

Der Präsident: Der Staatsschreiber:
Buschor Husi