Waffenrecht
Gebühren für Waffenerwerbsscheine und
Waffentragscheine
(Aufhebung)

(vom 3. Februar 1999)

Die Direktion für Soziales und Sicherheit verfügt:

I. Die Verfügung der Polizeidirektion vom 1. Juni 1992 betreffend die Festsetzung der Höchstbeträge der Gebühren für die Erteilung des Waffenerwerbsscheines und des Waffentragscheines (LS 552.21) wird aufgehoben.

II. Veröffentlichung in der Gesetzessammlung.

Direktion für Soziales und Sicherheit

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