Gesetz
über die Pädagogische Hochschule
(Teilinkraftsetzung)

(vom 5. Juli 2000)

Der Regierungsrat beschliesst:

I. § 24 des Gesetzes über die Pädagogische Hochschule vom 12. März 2000 wird auf den 12. Juli 2000 in Kraft gesetzt.

II. Der Fachhochschulrat wird ermächtigt, die Mitglieder der Schulleitung der künftigen Pädagogischen Hochschule zu ernennen.

III. Veröffentlichung im Amtsblatt (Textteil) und in der Gesetzessammlung.

Im Namen des Regierungsrates

Die Präsidentin: Der Staatsschreiber:
Fuhrer Husi