Verordnung
über das Zentrum für Zahn-, Mund-
und Kieferheilkunde der Universität
(Änderung)
(vom 17. November 1999)
Der Regierungsrat beschliesst:
I. Die Verordnung über das Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde der Universität vom 18. Mai 1994 wird wie folgt geändert:
Die §§ 2 Abs. 2, 3 Abs. 1 sowie 14 Abs. 1 werden aufgehoben.
b) Leitende Ärzte, Oberärzte und Oberassistenten
§ 15. Abs. 1 wird aufgehoben.
Dem Zentrum werden höchstens 30 Bewiligungen erteilt. Die Direktorenkonferenz bezeichnet zuhanden der Universitätsleitung die Personen, denen die Bewilligung erteilt werden soll.
Abs. 3 bis 5 unverändert.
II. Diese Änderung tritt am 1. Januar 2000 in Kraft.
III. Veröffentlichung in der Gesetzessammlung.
Im Namen des Regierungsrates
Die Vizepräsidentin: Der Staatsschreiber:
Fuhrer Husi