Verordnung
über das Zentrum für Zahn-, Mund-
und Kieferheilkunde der Universität
(Änderung)

(vom 17. November 1999)

Der Regierungsrat beschliesst:

I. Die Verordnung über das Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde der Universität vom 18. Mai 1994 wird wie folgt geändert:

Die §§ 2 Abs. 2, 3 Abs. 1 sowie 14 Abs. 1 werden aufgehoben.

b) Leitende Ärzte, Oberärzte und Oberassistenten
§ 15. Abs. 1 wird aufgehoben.

Dem Zentrum werden höchstens 30 Bewiligungen erteilt. Die Direktorenkonferenz bezeichnet zuhanden der Universitätsleitung die Personen, denen die Bewilligung erteilt werden soll.

Abs. 3 bis 5 unverändert.

II. Diese Änderung tritt am 1. Januar 2000 in Kraft.

III. Veröffentlichung in der Gesetzessammlung.

Im Namen des Regierungsrates

Die Vizepräsidentin: Der Staatsschreiber:
Fuhrer Husi