Verordnung
über die Zulassungsbeschränkungen
zum Medizinstudium
(Änderung)

(vom 17. November 1999)

Der Regierungsrat beschliesst:

I. Die Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen zum Medizinstudium vom 27. Mai 1998 wird wie folgt geändert:

Nichtbezahlung der Testgebühr
§ 8. Wer die Testgebühr nicht bis zum festgesetzten Termin bezahlt, wird nicht zum Test zugelassen.

II. Diese Änderung tritt am 1. Januar 2000 in Kraft.

III. Veröffentlichung in der Gesetzessammlung.

Im Namen des Regierungsrates

Die Vizepräsidentin: Der Staatsschreiber:
Fuhrer Husi